Im Rathauspark vor dem Rathaus und vor einigen Schulen befinden sich Flaggenmaste.
Zu den folgenden Terminen wird regelmäßig geflaggt:
Außerdem wird beflaggt an allen Tagen der allgemeinen Wahlen in Nordrhein-Westfalen (Europäisches Parlament, Deutscher Bundestag, Landtag Nordrhein-Westfalen, allgemeine Kommunalwahlen).
Die Stadt Halver kann darüber hinaus aus eigener Entscheidung flaggen, wenn dies aus örtlicher Veranlassung im öffentlichen Interesse geboten oder wünschenswert erscheint.
Die weiteren Beflaggungsanlässe und -tage werden im Einzelfall vom Innenministerium bestimmt und bekannt gegeben.
Beflaggungsverordnung, Runderlasse und Mitteilungen des Innenministeriums