Osterfeuer


Osterfeuer
Osterfeuer

Osterfeuer gelten als Brauchtumsfeuer und können während der Osterzeit angezündet werden. Hierzu darf nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt verwendet werden.

Es müssen lediglich der Veranstaltungsort, - zeitpunkt und die aufsichtshabende Person an die örtliche Ordnungsbehörde melden.

Kosten

gebührenfrei

Rechtsgrundlagen

Landesimmissionsschutzgesetz

Formulare und Informationen zu dieser Dienstleistung:

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner