Osterfeuer gelten als Brauchtumsfeuer und können während der Osterzeit angezündet werden. Hierzu darf nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt verwendet werden.
Es müssen lediglich der Veranstaltungsort, - zeitpunkt und die aufsichtshabende Person an die örtliche Ordnungsbehörde melden.
gebührenfrei
Landesimmissionsschutzgesetz