Was ist „Google Street View"?
Google will detaillierte Bilder von Häusern und Straßenzügen ins Netz stellen. Dazu werden in weiten Teilen Deutschlands Straßenansichten für den Internetdienst „Google Street View" mit Kamerafahrzeugen aufgenommen. Anschließend will „Google Street View" die Bilder mit Häusern und Straßenabschnitten im Internet veröffentlichen. (Quelle und weitere Informationen: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - www.bmelv.de)
Bürgerinnen und Bürger, die zum Schutz ihrer Privatsphäre eine Veröffentlichung ablehnen, sollten vorsorglich von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, damit die Fotos nicht im Internet publiziert werden.
Um Ihnen beim Widerspruch Hilfestellung zu geben, liegen entsprechende Formulare im Rathaus, Thomasstraße 18, Zimmer 20. aus, in die Sie sich eintragen können. Diese Widersprüche werden gebündelt an Google weitergeleitet. Die Stadt Halver tritt aber ausdrücklich nicht als Verfahrensbevollmächtigte auf, sondern übermittelt lediglich den Widerspruch an Google. Die Entscheidung, ob die Aufnahmen seines Hauses in der Datenbank „Street View" belassen werden, trifft jede Bürgerin und jeder Bürger individuell. Das Unternehmen Google hat in einem Gespräch im Verbraucherschutzministerium zugesagt, seinen neuen Dienst Street View in Deutschland erst zu starten, wenn die von Bürgerinnen und Bürgern eingereichten Widersprüche vollständig umgesetzt sind. Bevor der Dienst im Internet freigeschaltet wird, müssen die betreffenden Wohnungen, Häuser und Gärten vollständig unkenntlich gemacht werden. Auch die Rohdaten der beanstandeten Aufnahmen sind unkenntlich zu machen.
Wer kann Widerspruch einlegen? / Gegen was richtet sich der Widerspruch?
Der Widerspruch kann von jeder Bürgerin und Bürger eingelegt werden und richtet sich gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen und selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden. Selbstverständlich können Sie auch als Grundstückseigentümer Widerspruch einlegen.
Wie lege ich Widerspruch ein?
Ein entsprechendes Formular liegt im Rathaus, Thomasstraße 18, Zimmer 20, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Das Formular kann auch hier heruntergeladen werden. Es muss jedoch handschriftlich unterschrieben werden und kann per Post oder Fax an folgende Adresse geschickt werden: Stadt Halver, FB 1 - Zentrale Dienste und Finanzen -, Thomasstraße 18, 58553 Halver; Fax 02353/73-116. Das ausgefüllte Formular können Sie selbstverständlich auch im Rathaus abgeben.
Sie können auch direkt bei Google Widerspruch gegen die Veröffentlichung der Bilder einlegen. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) empfiehlt betroffenen Bürgern, die eine Veröffentlichung ablehnen, vorsorglich von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, damit die Aufnahmen gar nicht erst im Internet publiziert werden können. Ein Musteranschreiben finden Sie hier.
Im Widerspruch muss das Gebäude zusätzlich zur Adresse näher beschrieben werden (z.B. Farbe des Hauses, markante Gebäude in der Umgebung, sonstige Auffälligkeiten), damit es unabhängig von der genauen Hausnummer identifiziert werden kann. Eine Begründung Ihres Widerspruchs ist nicht erforderlich.