Aufgrund des bestehenden Risikos durch Hochwasser der Volme hat die Stadt Halver für den Stadtteil Oberbrügge einen Alarm- und Einsatzplan erstellt. Die Eigentümer von hochwassergefährdeten Grundstücken im o.g. Bereich haben Informationen über diesen Sachverhalt und Verhaltensempfehlungen erhalten.
Um Schäden vorzubeugen ist es wichtig, dass die betroffenen Bürger sich durch präventive, akute und nachsorgende Maßnahmen schützen (Eigenvorsorge gemäß §5 WHG). Im Folgenden finden Sie eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Informationen. Detaillierte Informationen können den zum Download bereit gestellten Dokumenten entnommen werden. Dazu zählen:
Des Weiteren finden Sie Übersichtspläne und Detailpläne, welche die gefährdeten Gebiete im Verlauf der Volme darstellen. Die Gefährdung der einzelnen Gebäude ist in hoch (rot) und mittel (orange) unterteilt. Zudem kann anhand der Blaufärbung der Wasserstand in den betroffenen Gebieten entnommen werden.
Das dargestellte Szenario bezieht sich auf ein Hochwasser, welches 1 Mal in 100 Jahren auftreten kann (starkes Hochwasser). Dies ist jedoch keine sichere Vorhersage dafür, dass das Hochwasser nicht häufiger auftritt.
Jeder der schon einmal von einem Hochwasser betroffen war weiß, wie aufwendig und kostspielig die Aufräumarbeiten und die Instandsetzung der betroffenen Gebäude sein können. Deshalb gilt für den Hochwasserfall das Leitmotiv:
Vorsorge statt Nachsorge
Die Berücksichtigung bestimmter Prinzipien und Verhaltensregeln kann im Hochwasserfall der Entstehung von unnötigen Kosten und Schäden vorbeugen, sowie den Umgang mit dem Hochwasser erleichtern.
Untenstehend sind wesentliche Verhaltensregeln aufgeführt. Des Weiteren finden Sie die Informationen in den zum Download bereitgestellten Dokumenten.
Nach Absinken des Wasserspiegels sollten die betroffenen Gebäude umgehend von Schlamm und Treibgut gereinigt werden. Ein Antrocknen des Schlammes erschwert die Reinigungsarbeiten.