Dienstgebäude "Bauen und Wohnen"
Zimmer 4
Von-Vincke-Straße 26
58553 Halver
Satzung der Stadt Halver gemäß § 34 BauGB für das Gebiet Halver - Anschlag, 1. Ergänzung
Geltungsbereich der Satzungergänzung
Geltungsbereich der Satzungsergänzung
Das Gebiet der Satzungsergänzung wird im Norden und Osten durch landwirtschaftliche Flächen, im Süden durch die L 284 und im Westen durch ein Metallverarbeitungsunternehmen begrenzt.
Ziel der Satzungsergänzung
Mit der Egänzung der Satzung für das Gebiet Halver - Anschlag soll die planungsrechtliche Grundlage für den beabsichtigten Neubau des Feuerwehrgerätehauses für den Löschzug Bommert geschaffen werden.
Verfahrensstand
Einleitungsbeschluss am 16.03.2020
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange am 28.06.2021
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange vom 06.09.2021 bis 08.10.2021 einschließlich
Bürgerversammlung am 06.09.2021
Entwurfsbeschluss des Rates am 13.12.2021
Öffentliche Auslegung vom 24.01.2022 bis 28.02.2022 einschließlich
Aktuelle öffentliche Bekanntmachungen zum Planverfahren