Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 53 umfasst in der Gemarkung Halver, Flur 80 die Flurstücke 168,186, 191, 196, 197 und 198. Das Plangebiet wird
Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Kindertagesstätte, für die Errichtung von Mehrfamilienhäusern und nicht störenden gewerblichen Nutzungen zu schaffen.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB (westlicher Teilbereich) sowie als Bebauungsplan gemäß § 13b BauGB (östlicher Teilbereich) im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.
Der Flächennutzungsplan (bisher: 24. Änderung) soll im Wege der Berichtigung angepasst werden.