Bebauungsplan Nr. 13 "Gewerbegebiet Oeckinghausen", 7. Änderung
Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 "Gewerbegebiet Oeckinghausen", 7. Änderung, liegt an der Einmündung der L 868 in die B 229 - Bereich Siemensstraße(s. Planausschnitt).
Ziele der Bebauungsplanänderung
Die Verkehrsflächen sind in der festgesetzten Größenordnung für die Erschließung der angrenzenden Flächen nicht mehr erforderlich. Eine seit langem an der Siemensstraße ansässige Firma will sich jetzt vergrößern und erweitern.
Der gesamte Bereich soll städtebaulich neu geordnet und entwickelt werden. Insoweit sollen die die Verkehrsflächen, die Baugrenzen und die Grünflächen angepasst werden.
Verfahrensstand
- Einleitungsbeschluss des Rates der Stadt Halver am 04.07.2016
Aktuelle öffentliche Bekanntmachung zum Planverfahren