You have received or applied for protection in the Federal Republic of Germany because of the Russian invasion of Ukraine. Under European Union and federal law, we are required to inform you about the principal rights and duties associated with this. This information does not replace comprehensive information on all aspects which are important for new immigrants in Germany. This information is available in various languages, including Ukrainian, on the Internet at https://handbookgermany.de/.
Wo jemand unterkommt, sollte auf jeden Fall vorab mit der Stadt Halver abgesprochen werden. Wenn Geflüchtete hier in Halver ankommen, sollen sie sich auf jeden Fall hier anmelden, damit wir einen Überblick haben!
Es besteht ein Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (ähnlich Sozialhilfe/Grundsicherung). Dies umfasst den täglichen Bedarf für Ernährung, Hygiene, persönliche Bedürfnisse und Krankenhilfe. Die Stellung eines Asylantrages ist nicht erforderlich! Der Antrag kann bei der Stadt Halver, Fachbereich 2, Tel. 02353 / 73 - 153 gestellt werden.
Aus den geschilderten Gründen raten wir -Stand heute, 04.03.2022- davon ab, eigeninitiativ in Richtung der Grenzen zu fahren und dort Flüchtlinge aufzunehmen, es sei denn, es handelt sich um Verwandte oder Bekannte, die gezielt dort abgeholt werden.
In diesen Fällen bitten wir, die Unterbringung vorab mit uns zu klären.
Hotline für Bürgerfragen: 0211 / 8374041
Staatliches, übergreifendes Hilfe-Portal
(mehrsprachige Informationen zu Unterkunft, Basisthemen sowie medizinischer Versorgung in Deutschland)