Aufgrund von landesrechtlichen Bestimmungen sind die Gemeinden verpflichtet, die Ihnen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen.
Kosten
keine
Notwendige Unterlagen
keine
Rechtsgrundlagen
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG)
Landesaufnahmegesetz (LAufG)
Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner