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Sozialhilfe (A-G)

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Hilfen zur Gesundheit
  • Hilfen in anderen Lebenslagen

Sozialhilfe nach dem 3. Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) stellt den Lebensunterhalt von Personen sicher, die dem Grunde nach keinen Anspruch auf andere Leistungen haben (z.B. Arbeitslosengeld I und II, Ausbildungsförderung etc.) und die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln sicherstellen können und auch keine ausreichende Hilfe von anderen (z.B. Unterhaltspflichtigen) erhalten.

Weitere Hilfen (z.B. Krankenhilfe, Bestattungskosten etc.) können im Bedarfsfall gewährt werden.

Kosten

  • keine

Notwendige Unterlagen

  • Vollständige Belege über das Einkommen und Vermögen
  • Nachweise über laufende Ausgaben (Miete, Heizkosten etc.)
  • Weitere Unterlagen je nach Einzelfall in Absprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter

Rechtsgrundlagen

  • Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
  • Delegationssatzung und Richtlinien des Märkischen Kreises

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Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Ansprechpartnerin
S. Stammwitz
 02353 / 73 - 152
Rathaus
Zimmer 3
Thomasstraße 18
58553 Halver