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Eingliederungshilfe (A-G)

Eingliederungshilfe kann Personen gewährt werden, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen Behinderung bedroht sind.

Die notwendigen Anträge können bei der Stadt Halver gestellt werden. Die Entscheidung über die beantragten Hilfen trifft der Märkische Kreis oder der Landschaftsverband Westfalen-Lippe.

Kosten

  • keine

Notwendige Unterlagen

  • Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfragen Sie bitte beim zuständigen Sachbearbeiter.

Rechtsgrundlagen

  • Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
  • Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

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Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Ansprechpartnerin
S. Stammwitz
 02353 / 73 - 152
Rathaus
Zimmer 3
Thomasstraße 18
58553 Halver