Im Rathauspark vor dem Rathaus und vor einigen Schulen befinden sich Flaggenmaste.
Zu den folgenden Terminen wird regelmäßig geflaggt:
- der 27. Januar als Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (halbmast)
- der 1. Mai, der Tag des Friedens und der Völkerversöhnung
- der Europatag (9. Mai)
- der Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai 1949)
- der Jahrestag des 17. Juni (Volksaufstand in der ehemaligen DDR - 1953)
- der Jahrestag des 20. Juli (Attentat auf Hitler - 1944, Gedenken an die deutsche Widerstandsbewegung)
- der Jahrestag des 23. August (Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen - 1946)
- der 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit (deutsche Wiedervereinigung - 1990)
- der Volkstrauertag (zweiter Sonntag vor dem ersten Advent - halbmast)
Außerdem wird beflaggt an allen Tagen der allgemeinen Wahlen in Nordrhein-Westfalen (Europäisches Parlament, Deutscher Bundestag, Landtag Nordrhein-Westfalen, allgemeine Kommunalwahlen).
Die Stadt Halver kann darüber hinaus aus eigener Entscheidung flaggen, wenn dies aus örtlicher Veranlassung im öffentlichen Interesse geboten oder wünschenswert erscheint.
Die weiteren Beflaggungsanlässe und -tage werden im Einzelfall vom Innenministerium bestimmt und bekannt gegeben.