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Schadensersatz - Beschädigung städtisches Eigentum

Wird Eigentum der Stadt Halver, wie z. B. Verkehrszeichen, Poller an öffentlichen Straßen oder Verkehrsinseln bei einem Unfall beschädigt, entstehen Schadenersatzansprüche. Die für die Reparatur oder für den Austausch entstehenden Kosten werden gegenüber dem Verursacher geltend gemacht.

Kosten

  • entstehende Kosten nach Aufwand

Notwendige Unterlagen

  • Schadensmeldung

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Ansprechpartner
D. Neubauer
 02353 / 73 - 176
Dienstgebäude "Bauen und Wohnen"
Zimmer 2
Von-Vincke-Straße 26
58553 Halver