Wird Eigentum der Stadt Halver, wie z. B. Verkehrszeichen, Poller an öffentlichen Straßen oder Verkehrsinseln bei einem Unfall beschädigt, entstehen Schadenersatzansprüche. Die für die Reparatur oder für den Austausch entstehenden Kosten werden gegenüber dem Verursacher geltend gemacht.