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Einzugsermächtigung

Lastschrifteinzugsverfahren Lastschrift

Zur Begleichung aller regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen (z.B. Grundbesitzabgaben) kann der Stadtkasse Halver eine Einzugsermächtigung erteilt werden. Die Beträge werden dann jeweils zum Fälligkeitstermin automatisch abgebucht. Alle Veränderungen (Minderungen, Erhöhungen) finden automatisch Berücksichtigung. Die erteilte Einzugsermächtigung kann jederzeit mit sofortiger Wirkung widerrufen werden.

Kosten

  • keine

Notwendige Unterlagen

  • keine

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Ansprechpartnerin
Yvonne Behnke
 02353 / 73 - 125
Rathaus
Zimmer 29
Thomasstraße 18
58553 Halver