Die meisten Bauvorhaben, bei denen es um die Neuerrichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen geht, sind genehmigungsbedürftig. Dies betrifft auch Sanierungen, bei denen statisch wichtige Bauteile verändert werden. Auch der Abbruch baulicher Anlagen kann genehmigungspflichtig sein.
Vor Durchführung - auch kleinerer - baulicher Maßnahmen sollten Sie sich bei der Stadt oder bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erkundigen, ob Sie hierfür eine Baugenehmigung (im normalen Verfahren oder im vereinfachten Verfahren) benötigen. Um mit Ihnen Ihr Vorhaben ausführlich zu besprechen, bieten wir Ihnen und ggf. Ihrem Architekten eine Bauberatung an.