Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum.
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder für Bewohner eines Heimes.
Unerheblich für die Gewährung eines Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Altbau oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder freifinanziert ist.
Wer bekommt Wohngeld?
Antragsberechtigt für einen Mietzuschuss sind:
Bewilligungsvoraussetzungen:
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und - wenn ja - in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
Wer bekommt kein Wohngeld?
Keinen Anspruch auf Wohngeld hat,
Wie lange gibt es Wohngeld?
Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate gewährt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Kann laufendes Wohngeld erhöht werden?
Normalerweise bleibt das Wohngeld während des laufenden Bewilligungszeitraumes unverändert.
Eine Erhöhung ist jedoch ausnahmsweise auf Antrag möglich, wenn
Kann laufendes Wohngeld verringert werden oder wegfallen?
Der Wohngeldbescheid wird vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes aufgehoben, wenn
Außerdem wird das Wohngeld neu berechnet und kann sich deshalb verringern oder wegfallen, wenn
Deshalb ist der/die Wohngeldempfänger/-in verpflichtet, alle vorstehend genannten Änderungen der Wohngeldstelle unverzüglich mitzuteilen.
Wohngeld kann grundsätzlich frühestens vom Ersten des Monats an bewilligt werden,
in dem der Antrag gestellt worden und bei der Wohngeldstelle eingegangen ist.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich unter dem unten angegebenen Link anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen.
Folgende Unterlagen werden regelmäßig für eine problemlose Bearbeitung Ihres Anliegens benötigt: