Bei der Errichtung oder beim Abriss von Gebäuden werden von der Stadt Halver Hausnummern festgesetzt bzw. aufgehoben. Eine Mitteilung hierüber an den Eigentümer erfolgt schriftlich.
Hausnummern sind gut sichtbar über den Hauseingängen oder in deren unmittelbarer Nähe anzubringen und ständig in lesbarem Zustand zu halten; bei Häusern mit Seiten- oder rückwärtigen Eingängen sind sie an der zur Straße hin liegenden Hausecke des Zugangs in Höhe des Hauseingangs anzubringen.
Als Hausnummern können die handelsüblichen Schilder verwendet werden.
In Einzelfällen können bestehende und nummerierte Gebäude umnummeriert werden. Hier ist zu beachten, dass die alte Hausnummer während einer Übergangszeit von einem Jahr nicht entfernt werden darf. Sie ist so durchzustreichen, dass sie erkennbar bleibt.