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Rundfunkbeitragsbefreiung

Rundfunkgebühren

Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wird nur auf Antrag und durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (früher: GEZ) ausgesprochen.

Informationen finden Sie unter http://www.rundfunkbeitrag.de.

Den Antrag können Sie gern bei uns abgeben. Wir leiten ihn für Sie weiter.

Kosten

  • keine

Notwendige Unterlagen

  • Antrag
  • Grundsicherungs-, Sozialhilfebescheid
  • Arbeitslosengeld II Bescheid
  • Schwerbehindertenausweis

Rechtsgrundlagen

  • Rundfunkgebührenstaatsvertrag
  • Verordnung über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Ansprechpartnerin
Annika Dellweg
 02353 / 73 - 157
Rathaus
Zimmer 10
Thomasstraße 18
58553 Halver