Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wird nur auf Antrag und durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (früher: GEZ) ausgesprochen.
Informationen finden Sie unter http://www.rundfunkbeitrag.de.
Den Antrag können Sie gern bei uns abgeben. Wir leiten ihn für Sie weiter.