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Telefongebührenermäßigung

Bei der Telefongebührenermäßigung handelt es sich nicht um eine staatliche Sozialleistung, sondern um den Sondertarif der Deutschen Telekom. Diese Ermäßigung regelt sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Telekom. Die Geschäftsbedingungen können sich allerdings aufgrund der Wettbewerbssituation auf dem Telekommunikationssektor rasch ändern, so dass an dieser Stelle nur auf die wesentlichen (derzeit gültigen) Bedingungen für eine Telefongebührenermäßigung hingewiesen werden kann.

Grundsätzlich können alle Personen, die von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden können, auch einen Anspruch auf den sogenannten "Sozialtarif" der Telekom haben. Darüber hinaus können weitere Personen die Ermäßigung erhalten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Kosten

  • keine

Notwendige Unterlagen

  • Bescheinigung der GEZ über die Befreiung der Rundfunkgebührenpflicht
  • BaföG-Nachweis
  • oder Schwerbehindertenausweis

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Ansprechpartnerin
Annika Dellweg
 02353 / 73 - 157
Rathaus
Zimmer 10
Thomasstraße 18
58553 Halver