Bei der Telefongebührenermäßigung handelt es sich nicht um eine staatliche Sozialleistung, sondern um den Sondertarif der Deutschen Telekom. Diese Ermäßigung regelt sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Telekom. Die Geschäftsbedingungen können sich allerdings aufgrund der Wettbewerbssituation auf dem Telekommunikationssektor rasch ändern, so dass an dieser Stelle nur auf die wesentlichen (derzeit gültigen) Bedingungen für eine Telefongebührenermäßigung hingewiesen werden kann.
Grundsätzlich können alle Personen, die von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden können, auch einen Anspruch auf den sogenannten "Sozialtarif" der Telekom haben. Darüber hinaus können weitere Personen die Ermäßigung erhalten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.