Die Stadt Halver ist gesetzlich verpflichtet, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen. In diesem Zusammenhang
Einzelheiten über die Abwasserbeseitigung, Begriffsbestimmungen und insbesondere Informationen über Abwasser und Stoffe die nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden dürfen, finden sie in der Entwässerungssatzung (siehe unten).
Fragen zur Abwasserbeseitigung und Entwässerungssatzung beantworten wir Ihnen gerne.