Der Abbruch ist die vollständige beziehungsweise teilweise Beseitigung einer baulichen Anlage. Unter anderem wegen der eventuell damit verbundenen Gefahren ist der Abbruch von Gebäuden über 300 cbm umbauten Raum genehmigungspflichtig.
Kosten
individuell je nach Vorhaben
Notwendige Unterlagen
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfragen Sie bitte beim zuständigen Sachbearbeiter.
Rechtsgrundlagen
§ 63 BauO NRW
Formulare und Informationen zu dieser Dienstleistung: