Der Eheschließung muss eine Anmeldung (früher: Aufgebot) durch beide Verlobte vorausgehen. Die Anmeldung hat eine Gültigkeit von 6 Monaten und ist bei dem Standesamt vorzunehmen in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Ist einer der Verlobten aus einem wichtigen Grund verhindert, so hat er eine schriftliche Beitrittserklärung (das Formular ist bei jedem Standesamt erhältlich) abzugeben, mit der der andere Verlobte die Eheschließung allein anmelden kann.
Bitte vereinbaren Sie zur Anmeldung der Eheschließung einen Termin!