Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann ein deutscher Staatsangehöriger in Ausnahmefällen einen Antrag auf Änderung des Vor- und/oder Familiennamens stellen.
Anträge auf Änderung des Vor- bzw. Familiennamens erhalten Sie beim Standesamt. Sie können diese auch dort wieder einreichen. Namensänderungsbehörde ist jedoch der Märkischer Kreis.