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Namensänderung (behördlich)

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann ein deutscher Staatsangehöriger in Ausnahmefällen einen Antrag auf Änderung des Vor- und/oder Familiennamens stellen.

Anträge auf Änderung des Vor- bzw. Familiennamens erhalten Sie beim Standesamt. Sie können diese auch dort wieder einreichen. Namensänderungsbehörde ist jedoch der Märkischer Kreis.

Kosten

  • Die anfallende Gebühr richtet sich sowohl nach dem Einkommen des Antragstellers als auch nach dem Bearbeitungsaufwand. Für die Ablehnung eines Antrages fällt ebenfalls eine Gebühr an.

Notwendige Unterlagen

  • Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.

Rechtsgrundlagen

  • Namensänderungsgesetz

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Ansprechpartnerin
Christiane Sayk
 02353 / 73 - 134
Rathaus
Zimmer 6
Thomasstraße 18
58553 Halver