Der Tod einer Person muss vom Standesamt beurkundet werden.
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten dem Todestag folgenden Werktag beim Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen.
23.12. und 28. - 30.12.2020: NUR für die Beurkundung von Sterbefällen ist das Standesamt unter der Nummer 0151 / 58345532 erreichbar.