Das Gewerbezentralregister ist dem Bundeszentralregister in Bonn angegliedert. Hier sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung oder der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen.
Für sich selbst als natürliche Person muss der Antrag von Ihnen gestellt werden. Für juristische Personen muss der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter der juristischen Person gestellt werden. Bei der Antragstellung muss der Verwendungszweck angegeben werden.
Benötigen Sie die Auskunft unmittelbar für eine andere Behörde, dann geben Sie bitte den Antragsgegenstand, das Aktenzeichen und die Anschrift dieser Behörde an. Ihr Gewerbezentralregisterauszug wird dann automatisch dorthin geschickt.