Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Nur bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses wird eine Auskunft aus dem Gewerberegister erteilt.
Kosten
20,00 ¤ pro Auskunft (auch Negativauskünfte sind gebührenpflichtig)
Notwendige Unterlagen
schriftliche Anfrage mit vollständigen Daten des Gewerbetreibenden
Rechtsgrundlagen
Gewerbeordnung
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der Gewerbeordnung §§ 14, 15, 55c GewO
Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner