Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen dürfen nur gehalten werden, wenn die örtliche Ordnungsbehörde eine Erlaubnis zur Haltung des Hundes erteilt hat.
Zu den gefährlichen Hunden zählen:
Staffordshire Bullterrier
Zu den Hunden bestimmter Rassen gehören:
Kreuzungen untereinander, sowie Kreuzungen mit anderen Rassen fallen auch unter die erlaubnispflichtigen Hunde.