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Ummeldung bei der Meldebehörde

Umzug, Einwohnermeldeamt, Bürgerbüro

Wenn Sie innerhalb von Halver umziehen, denken Sie bitte daran, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug umzumelden.

Für Ihre Ummeldung ist eine Bestätigung Ihres Vermieters (Wohnungsgeberbestätigung) zwingend erforderlich. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus.

Sie können sich bei der Ummeldung auch gerne vertreten lassen. Ihr Vertreter muss jedoch eine Vollmacht, seinen eigenen Ausweis, die Wohnungsgeberbestätigung und die Ausweisdokumente aller umziehenden Personen mitbringen.

Kosten

  • keine

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis und/oder Reisepass aller umziehenden Personen
  • Wohnungsgeberbescheinigung Ihres Vermieters

ggfls.

  • Vollmacht
  • Ausweis des Bevollmächtigten

Bei minderjährigen Kindern, die erstmalig mit EINEM Elternteil umziehen oder die den Lebensmittelpunkt von einem Elternteil zum anderen verlagern:

  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß § 22 Bundesmeldegesetz
    oder
  • Nachweis über das alleinige Sorgerecht

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Ansprechpartnerin
Gabriele Kasemann
 02353 / 73 - 137
Rathaus
Zimmer 8
Thomasstraße 18
58553 Halver
Ansprechpartnerin
Rabea Müller
 02353 / 73 - 137
Rathaus
Zimmer 8
Thomasstraße 18
58553 Halver
Ansprechpartnerin
S. Vollmar
 02353 / 73 - 136
Rathaus
Zimmer 9
Thomasstraße 18
58553 Halver