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Auskunftssperre

Einwohnermeldeamt, Bürgerbüro

Jede Person, für die eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange besteht, hat die Möglichkeit eine Auskunftssperre, unter Darlegung der Gründe, zu beantragen.

Ergeben sich die o.g. Gefahren aus Ihrer dienstlichen Tätigkeit, stellen Sie den Antrag bitte über Ihren Arbeitgeber.

Die Aufhebung der Auskunftssperre ist jederzeit schriftlich durch den Antragsteller möglich.

Kosten

  • keine

Notwendige Unterlagen

  • Antrag
  • ggf. vorhandene Beweismittel (z.B. Zeugenaussagen, polizeiliche Bestätigungen, ärztliche Bescheinigungen)

Rechtsgrundlagen

  • § 51 Bundesmeldegesetz (BMG)

Formulare und Informationen zu dieser Dienstleistung:

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Ansprechpartnerin
Gabriele Kasemann
 02353 / 73 - 137
Rathaus
Zimmer 8
Thomasstraße 18
58553 Halver
Ansprechpartnerin
Rabea Müller
 02353 / 73 - 137
Rathaus
Zimmer 8
Thomasstraße 18
58553 Halver
Ansprechpartnerin
S. Vollmar
 02353 / 73 - 136
Rathaus
Zimmer 9
Thomasstraße 18
58553 Halver