Hinweis: Die Beantragung ist bis Freitag, 13.05.2022, 18:00 Uhr, möglich.
Möchten Sie für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragen, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht. Diese Vollmacht finden Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Bitte lassen Sie Wahlscheinantrag UND Vollmacht unterschreiben!
Eine Aushändigung der Unterlagen an Dritte (auch an Ehegatten oder Lebenspartner) ist ohne Vollmacht nicht zulässig.
Mit dem Ihnen übersandten oder persönlich ausgehändigten Wahlschein erhalten Sie Briefwahlunterlagen. Mit diesen können Sie Ihre Stimme per Post oder vor dem Wahltermin im Wahlamt abgeben. Die Briefwahlunterlagen bestehen aus: