alle Deutschen (Art. 116 Abs. 1 GG) und die sogenannten Auslandsdeutschen, die am Wahltag
Aus dem Melderegister der Stadt Halver werden am 15.08.2021 von Amts wegen - also automatisch - alle Personen, die die Voraussetzungen erfüllen, in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten automatisch eine Wahlbenachrichtigung.
Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 06.09. - 10.09.2021 zur Einsichtnahme im Wahlamt der Stadt Halver, Zimmer 19 und 20, bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche.
Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Möchten Sie als "Auslandsdeutsche/r" an der Bundestagswahl teilnehmen, müssen Sie einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Sofern Sie vor Ihrem Fortzug zuletzt in Halver gemeldet waren, übersenden Sie bitte den ausgefüllten Antrag an:
Stadt Halver
Wahlamt
Thomasstraße 18
58553 Halver