Bitte betrachten Sie sich als Gäste auf der Anlage und verhalten sich auch entsprechend. Für den Aufenthalt gelten daher folgende Verhaltensregeln:
- Das Grillen und offenes Feuer ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen nur mit schriftlicher Genehmigung der Stadt Halver und nur auf der dafür vorgesehenen gepflasterten Grillfläche. Die Genehmigung ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
- Der Aufenthalt ist nur bis 21:00 Uhr erlaubt.
- Sämtlicher durch Ihren Aufenthalt angefallener Abfall ist von Ihnen aufzusammeln und selbst zu beseitigen.
- Es ist verboten, auf dem Gelände der Freizeitanlage die Notdurft zu verrichten.
- Die Zufahrt einschließlich Schrankenbereich gilt als Not - und Rettungsweg. Das Parken und Abstellen von Fahrzeugen ist grundsätzlich verboten. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Sämtliche Verstöße gegen diese Verhaltensregeln werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und können mit einem Bußgeld geahndet werden.